Häufige Fragen
Wir haben den Gruppenraum gemietet. Dürfen wir die Inneneinrichtung anderweitig verwenden?
Nein. Die Inneneinrichtung hat ihren Namen aus gutem Grund und ist nicht zur Verwendung außerhalb des Hauses vorgesehen.
Verfügt das Haus über Schlafräume?
Nein. Das Haus besteht aus möblierten Gruppenräumen. Betten sind nicht vorhanden. Dementsprechend können hier nur sehr kleine Gruppen unterkommen.
Haben wir den Platz für uns allein?
Das hängt sowohl von der Gruppengröße als auch von den eingegangenen Anmeldungen ab. Da das Pfadfindergelände in zwei Plätze unterteilt ist, vermieten wir es an bis zu zwei Gruppen zur gleichen Zeit, solange es die Größe der zuerst angemeldeten Gruppe zulässt. (Hinweis: Es sollte davon abgesehen werden, eine falsche und wesentlich höhere Teilnehmerzahl bei der Anmeldung anzugeben, um den Platz für sich zu reservieren und dann mit bedeutend weniger Personen anzureisen. An diesem Punkt endet unsere Kulanz und es wird der volle Beitrag für alle angegebenen Teilnehmer über den gesamten Zeitraum fällig. Um Missverständnisse zu vermeiden, bietet es sich für Gruppen mit 45 oder mehr angegebenen Teilnehmern an, per E-Mail mit uns in Kontakt zu bleiben und schwindende Teilnehmerzahlen rechtzeitig mitzuteilen.)
Unsere tatsächliche Teilnehmerzahl weicht von der angegebenen ab. Müssen wir trotzdem den vollen Preis zahlen?
Nein. Gezahlt werden muss nur für tatsächlich erschienene Teilnehmer. Die einzige Ausnahme stellt der zuvor beschriebene Fall dar.
Können wir direkt in Lensahn einkaufen? Und wenn ja, wie sind die Öffnungszeiten?
Trotz der überschaubaren Größe verfügt Lensahn über eine Vielzahl an Supermärkten, die in den Sommermonaten auch bis spät abends und sogar am Sonntag geöffnet haben. Wer zum Wochenende anreist, muss also nicht unbedingt große Lebensmittelvorräte mitbringen.
Öffnungszeiten (teilweise Abweichungen möglich): REWE Lensahn, Lidl Lensahn, Edeka Lensahn, Penny Markt Lensahn, ALDI Lensahn, Rossmann Drogerie Lensahn
Können wir Hunde mitbringen?
Da niemand gerne sein Nachtlager auf den Hinterlassenschaften eines Carnivoren aufschlägt, sind Hunde – angeleint oder nicht – in dem gesamten Bereich hinter dem Lagertor (und somit auf 95% des Geländes) verboten. Diese Regel schließt auch die nicht offiziell anerkannten Hunderassen „Lagerhund“, „Pfadfinderhund“, „Der war gerade erst“ und „Wir haben Plastiktüten dabei“ mit ein. In dem Bereich vor dem Lagertor und im Wald müssen Hunde dauerhaft angeleint sein (siehe § 17 Landeswaldgesetz SH). Aus dem Grund kommt auch das Aufschlagen eines Lagers in eben jenem Bereich sowohl für uns als auch für die Besitzer eher nicht in Frage.
Kurz: Hunde müssen draußen bleiben.